Stand: 26. Oktober 2026 · von SK-Elektrotechnik, Elektro-Meisterbetrieb aus Mutlangen
Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei drohender Überlastung auf 4,2 kW drosseln, aber nicht abschalten. Im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelt, bei der Netze ODR 2026 zum Beispiel pauschal 132,39 Euro im Jahr weniger.
Welche Geräte betroffen sind
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Geräte mit mehr als 4,2 kW Leistung als steuerbare Verbrauchseinrichtungen [1]. Dazu gehören:
- private Wallboxen,
- Wärmepumpen einschließlich Heizstab,
- Klimaanlagen,
- Batteriespeicher, soweit sie Strom aus dem Netz laden.
Mehrere Geräte derselben Art werden zusammengerechnet. Für neue Geräte ist die Teilnahme Pflicht [1]. Eine Wallbox mit 11 kW fällt also immer darunter.
Was Dimmen bedeutet
Der Netzbetreiber darf die Leistung nur dann reduzieren, wenn das Netz vor Ort überlastet zu werden droht. Auch dann bleiben mindestens 4,2 kW. Bei Geräten über 11 kW sind es 40 Prozent der Anschlussleistung [1]. Ein Beispiel: Eine Wärmepumpe mit 15 kW behält mindestens 6 kW.
Abschalten darf der Netzbetreiber nicht. Das Auto lädt weiter, die Wärmepumpe heizt weiter, nur langsamer.
Die drei Module: so sparen Sie Netzentgelt
Als Ausgleich zahlen Sie weniger Netzentgelt. Sie wählen eines von drei Modulen [2]:
| Modul | So funktioniert es | Netze ODR 2026 |
|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschale Reduzierung pro Jahr. Gilt automatisch, wenn Sie nichts wählen. | 132,39 Euro brutto (111,25 Euro netto) |
| Modul 2 | Der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 Prozent. Dafür ist ein eigener Zähler für das Gerät nötig. | 2,35 statt 5,87 Cent pro kWh netto |
| Modul 3 | Zeitabhängige Netzentgelte, nur zusammen mit Modul 1. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem. | günstiger in festen Zeitfenstern |
Die Beträge stammen aus dem Preisblatt der Netze ODR für 2026 [3]. Bei den Stadtwerken Schwäbisch Gmünd, der Netze BW und anderen Netzbetreibern gelten eigene Werte. Modul 2 lohnt sich meist erst bei hohem Verbrauch, etwa wenn Wärmepumpe und E-Auto zusammenkommen, weil der zweite Zähler Platz im Zählerschrank braucht.
Was für ältere Geräte gilt
Für Geräte, die vor 2024 in Betrieb gingen, gilt Bestandsschutz [1]:
- Gab es bereits eine Steuervereinbarung mit dem Netzbetreiber, gelten die alten Regeln bis Ende 2028, spätestens ab 2029 die neuen.
- Ohne Steuervereinbarung bleibt das Gerät dauerhaft befreit.
- Der Schutz endet, wenn das Gerät ersetzt oder wesentlich geändert wird.
Technik und Anmeldung
Gesteuert wird über eine Steuerbox des Messstellenbetreibers, die im Zählerschrank sitzt. Seit der neuen VDE-AR-N 4100 von 2026 ist für neue Anlagen eine digitale Steuerschnittstelle vorgesehen, übergangsweise sind noch Relaiskontakte erlaubt [4]. Die Steuerbox darf im APZ-Feld des Zählerschranks sitzen [5].
Angemeldet wird das Gerät vom Elektrobetrieb beim Netzbetreiber. Dabei wird auch das Modul gewählt [6]. Fehlt im Zählerschrank der Platz, muss er erweitert oder erneuert werden. Mehr dazu im Ratgeber Zählerschrank erneuern. Die Anmeldung Ihrer Wallbox übernehmen wir.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, betroffene Anlagen und Dimm-Regelungen
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Reduzierung des Netzentgelts
- Netze ODR: Netzentgelte Strom 2026
- VDE FNN: Neue Anwendungsregel für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (24.03.2026)
- EAM Netz: Installateurrundschreiben Juli 2026 (15.07.2026)
- Netze ODR: Ergänzungen zu den TAB 2023 (13.01.2025)
