Stand: 14. Oktober 2026 · von SK-Elektrotechnik, Elektro-Meisterbetrieb aus Mutlangen
In Baden-Württemberg sollen Solaranlagen an Kulturdenkmalen nach den Leitlinien des Landes regelmäßig genehmigt werden. Seit 2023 hat der Ausbau erneuerbarer Energien im Denkmalschutzgesetz besonderes Gewicht. In den Altstädten von Schwäbisch Gmünd, Aalen, Schorndorf und Göppingen gelten Denkmalschutz oder Gestaltungssatzungen, deshalb wird die Anlage vorab mit der Stadt abgestimmt.
Was das Land vorgibt
Seit Februar 2023 schreibt das Denkmalschutzgesetz vor, dass bis 2040 der besonderen Bedeutung erneuerbarer Energien gegenüber dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen ist [1]. In der Umgebung eingetragener Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung ist die Genehmigung für Photovoltaik regelmäßig zu erteilen, außer bei besonders raumwirksamen Denkmalen [1].
Auch auf dem Denkmal selbst soll die Genehmigung nach den Leitlinien des Landes regelmäßig erteilt und nur bei erheblicher Beeinträchtigung versagt werden. Die Anlage soll sich dem Dach unterordnen: Der Dachumriss bleibt ablesbar, es gibt Abstand zu den Dachrändern, die Fläche ist geschlossen statt zerstückelt, Farbe und Oberfläche passen zur Eindeckung [2]. Das Landesamt für Denkmalpflege hat dazu im März 2026 Praxisbeispiele veröffentlicht, darunter eines aus Schorndorf [3].
Die Altstädte in der Region
| Stadt | Was gilt |
|---|---|
| Schwäbisch Gmünd | Die Altstadt steht seit 1983 als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Sichtbare Änderungen am Erscheinungsbild brauchen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. |
| Aalen | Gestaltungssatzung für die Altstadt innerhalb der Stadtgräben (2001): Solaranlagen sind der Stadt anzuzeigen, die Einfügung in die Dachlandschaft wird geprüft. |
| Göppingen | Gestaltungssatzung Historischer Stadtkern (2016): Solaranlagen sollen von öffentlichen Straßen und Plätzen nicht sichtbar sein und bündig im Dach liegen, ein Kenntnisgabeverfahren ist nötig. |
| Schorndorf | Der historische Stadtkern steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. |
So gehen wir vor
- Wir prüfen, ob Ihr Haus ein Kulturdenkmal ist oder in einer Gesamtanlage bzw. im Geltungsbereich einer Satzung liegt.
- Wir planen die Anlage so, dass sie sich dem Dach unterordnet: geschlossene Fläche, Abstand zu den Rändern, passende Modulfarbe, wenn nötig bündig.
- Wir bereiten mit Ihnen den Antrag bzw. die Anzeige bei der Stadt vor.
- Gebaut wird erst nach der Genehmigung.
Und die PV-Pflicht?
Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Photovoltaik-Pflicht nicht pauschal ausgenommen. Die Pflicht entfällt nur, soweit sie anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben widerspricht. Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg.
Quellen
- Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg, GBl. vom 07.02.2023 (heute Klimagesetz BW)
- Land Baden-Württemberg: Land erleichtert Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen (04.07.2022)
- Landesamt für Denkmalpflege: Photovoltaikanlagen auf Kulturdenkmalen (März 2026)
- Wikipedia: Gesamtanlage Altstadt Schwäbisch Gmünd
- Stadt Aalen: Gestaltungssatzung für den Bereich der Altstadt
- Stadt Göppingen: Gestaltungssatzung Historischer Stadtkern (2016)
